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Für Ihre berufliche Weiterbildung zeigen wir Ihnen hier einige Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten mit nützlichen Links.
Als Arbeitssuchender sollten Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur über bestimmte Förderungen für Ihre berufliche Weiterbildung informieren. Ansprechpartner für Fragen der beruflichen Weiterbildung ist jeweils die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Das Merkblatt 6 "Förderung der beruflichen Weiterbildung" informiert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell gefördert werden kann und welche Leistungen gewährt werden können.
Mehr Informationenfinden Sie unter:
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an hoch motivierte und besonders talentierte Berufstätige. Die Stipendien unterstützen die weitere Qualifizierung und fördern den Aufstieg durch Bildung. Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich.
Mehr Informationen finden Sie unter:
Für Arbeitssuchende und bestimmte Beschäftigte, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Arbeitsagentur oder der Grundsicherungsstelle. Dabei werden nicht allein die Lehrgangskosten sondern auch Fahrt-, Unterbringungs- und Kinderbetreuuungskosten bezuschusst.
Durch die Weiterbildungsprämie erhalten Sie seit 2008 vom Land einen besonderen Anreiz zur Weiterbildung. Die Prämie gilt für Arbeitnehmer, die nicht mehr als 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Zusammenveranlagte) brutto im Jahr verdienen. Sie erhalten unter der Voraussetzung, dass man selber auch dieselbe Summe in die Maßnahme investiert, max. 154 Euro im Jahr.
Schon seit 2007 bezuschusst das Land NRW Weiterbildungsmaßnahmen mit 50 % der Gebühren oder bis maximal 500 Euro mit sogenannten Bildungsschecks. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in NRW wohnhaft oder tätig sind.
Die Beurlaubung von der Arbeitsstelle für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. fünf Tage im Jahr) zu Zwecken der Fortbildung nennt man Bildungsurlaub. Das Arbeitsentgelt wird für diese freigestellte Zeit fortgezahlt. Es wird allerdings nicht in jedem Bundesland Bildungsurlaub gewährt; auch sind die Kriterien unterschiedlich.
In Ostbelgien werden bei dem Programm mit dem Namen „BRAWO“ ein Drittel der Aus- und Weiterbildungsausgaben zurückerstattet - bis zu 1000 Euro pro Person und Veranstaltung bzw. Ausbildungsjahr. Bezuschusst werden personenbezogene, qualitativ hochwertige, arbeitsmarksrelevante berufliche Weiterbildungen im In- und Ausland. Dies gilt auch für Angebote aus dem Ausland sowie für Arbeitgeber und -nehmer, Selbstständige und Arbeitssuchende mit Arbeitsplatz oder Wohnort in der Deutschsprachigen Gemeinde Belgiens. Eine Initiative, die besonders für Berufspendler sehr attraktiv ist.
Der Festo Bildungsfonds ist eine gelungene Synthese für die berufsorientierte und effiziente Qualifizierung:
Festo versteht sein Engagement im Sinne einer Corporate Educational Responsibility (CER®). Die Gesellschafter möchten mit dem Festo Bildungsfonds eine Lösung aufzeigen, wie unternehmerisches Engagement im Bereich der Bildung einen wertvollen Beitrag für die Zukunftssicherung des Standortes Deutschland leisten kann. Die RWTH International Aist Partner im Unternehmens- und Professorennetzwerk des Festo Bildungsfonds.
Gerne informieren wir Sie über alle Möglichkeiten: Herr Dipl.-Ing. Armin Schulz RWTH International Academy gGmbH Templergraben 55 52062 Aachen Telefon: 0241 / 80- 20718 E-Mail: armin.schulz@rwth-academy.com
Ebenso wie der Bildungsurlaub (s.o.) bietet jedes Bundesland verschiedene Weiterbildungsförderungen.
Das Meister-Bafög ist eine Mischung aus Zuschuss und zinsgünstigem Darlehen, von dem Handwerker und Fachkräfte aller Berufsbranchen profitieren können.
Sie haben ggf. die Möglichkeit, Ihre Investition in Ihre berufliche Zukunft als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder Sonderausgaben geltend zu machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach Steuernachlässen bei beruflicher Weiterbildung sowie der Anschaffung von dafür notwendigen Materialien und Mitteln.
Sie können sich für Master-Studiengänge um verschiedene Stipendien bewerben. Diese werden von Vereinen, Vereinigungen, Stiftungen und Unternehmen bereitgestellt, um Ihr Studium durch Zahlung der Studiengebühr und / oder der Lebenshaltungskosten sowie weiterer Vorteile zu unterstützen. Stipendien sind auch für Nicht-Akademiker oder ältere Berufstätige bspw. in Form von sog. Aufstiegsstipendien (s.o.) möglich.
Zu unseren Masterkursen stehen unterschiedliche Stipendien auch von verschiedenen Unternehmen zur Verfügung. Gerne informieren und beraten wir Sie im Rahmen unserer einzelnen Studienprogramme.
Viele Banken bieten besondere Studienkredite an. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über Möglichkeiten und Konditionen.
Insbesondere bei Master-Programmen, ist es üblich, dass die Teilnehmer die Studiengebühren selbst bezahlen. Doch haben Sie auch schon einmal daran gedacht, dass Ihr Arbeitgeber ein großes Interesse an gut ausgebildeten Mitarbeitern hat, die durch ihr Wissen und ihre Kompetenz der Firma einen großen Nutzen bringen? Dies ist ein guter Verhandlungsvorteil für Sie. Bei treffenden Argumenten wird Ihr Arbeitgeber seinen Vorteil einsehen und evtl. – neben dem Verzicht auf einen Teil Ihrer Arbeitszeit während der Fortbildung - einen Teil Ihrer Gebühren bei einer bestimmten vertraglich festgelegten Mindestanstellungsdauer tragen.
Ab 2009 können laut steuerrat24.de Vermögenswirksame Leistungen (VL) auch innerhalb der Sperrfristen unschädlich für die eigene oder die berufliche Weiterbildung des Ehegatten genutzt werden und zwar innerhalb von drei Monaten. Die Bildungsmaßnahme muss dabei außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die dem beruflichen Weiterkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Seit 2009 können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Arbeitnehmersparzulage für die berufliche Weiterbildung abzweigen. Um alle Menschen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder ihrer Einkommensform bei der Weiterbildungsfinanzierung fördern zu können, soll das Weiterbildungsdarlehen eingeführt werden. Damit soll ein Darlehen zu günstigen Konditionen und ohne individuelle Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellt werden, das auch kostenintensivere Maßnahmen abdecken kann.
Die Qualifikations-Finanzierung